Freitag, 23.04.2021
"Homeoffice" 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
weitere Informationen19.05.2021
"Homeoffice" 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
weitere Informationen„Erstmalig auch für
Nichtmitglieder“
Für die
immer noch etwas „besondere“ Zeit sind wir digital bestens aufgestellt, so konnten
wir unseren Verwalterstammtisch wieder online durchführen. Mit fast 50...
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Liebe Mitglieder, liebe Gäste,
Immobilienverwaltungen müssen sich zunehmend mit dem
komplexen und vielschichtigen Thema Ladeinfrastruktur auseinandersetzen, da die
Elektromobilität ein gesellschaftlicher Trend geworden ist. Der...
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Wie auch auf unseren Präsenzveranstaltungen begrüßte
Frau Pruß, Vorstandsvorsitzende des Verbandes, alle Teilnehmer sehr herzlich. Der
Verband ist sehr stolz im Zuge des WEG online Seminars auch die C&P wotum
GmbH als...
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Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. April den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt, da er nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) begrüßt diese Entscheidung mit Nachdruck. Denn eine Bestätigung des Mietendeckels hätte das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit nachhaltig erschüttert.
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Das Bundesverfassungsgericht hat heute den Berliner Mietendeckel für nichtig erklärt, da er nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) begrüßt diese Entscheidung mit Nachdruck. „Eine Bestätigung des Mietendeckels hätte das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit nachhaltig erschüttert“, betont VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler.
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Die Bundesregierung hat sich auf den Erhalt der gewerbesteuerlichen Befreiung von Wohnungsunternehmen geeinigt, auch wenn sie Strom aus erneuerbaren Energien, wie PV-Anlagen, an ihre Mieter liefern. Geplant sind entsprechende gesetzliche Anpassungen des Gewerbesteuergesetzes im Rahmen des Fondsstandortgesetzes (FOG). Damit sollen bestehende gewerbesteuerliche Hürden bei der Energiewende aus dem Weg geräumt werden, um Mieterstromprojekte zu fördern. Die geplanten Änderungen wurden am 12. April 2021 im Rahmen einer Expertenanhörung im Finanzausschuss des Bundestages diskutiert.
weiterlesenUnsere über 208 hauptberuflich tätigen Mitglieder verwalten Einheiten aus dem Bereich Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, gewerbliche Immobilien, Sondereigentumsverwaltung (WEG).
Vertrauen auch Sie auf die Kompetenz und Zuverlässigkeit unserer Mitglieder, die sich in praxisnahen Seminaren und Workshops ständig weiterbilden!
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