Beitragsordnung
Aufnahmegebühr | ||
Verwaltung von Wohneinheiten | ||
bis 250 | 100,00 € | |
251 bis 500 | 150,00 € | |
501 bis 1000 | 250,00 € | |
über 1.000 | 500,00 € | |
|
||
Jahresbeitrag | ||
Verwaltung von Wohneinheiten | ||
bis 250 | 300,00 € | |
251 bis 500 | 450,00 € | |
501 bis 1.000 | 600,00 € | |
1.001 bis 2.000 | 900,00 € | |
2.001 bis 3.000 | 1.150,00 € | |
3.001 bis 4.000 | 1.350,00 € | |
über 4.000 | 1.500,00 € |
Die Mitglieder sind verpflichtet dem vdivbb jährlich bis zum 31. März d.J. in Textform eine aktuelle Bestandsmeldung zu übergeben. Liegt keine Meldung der aktuellen Bestandszahlen zum genannten Termin vor, erfolgt die Berechnung des Jahresbeitrages für das laufende Jahr in der nächst höheren Beitragsstufe.
Umlage Vertrauensschadenversicherung
Der vdivbb hat mit Beschluss der Mitgliederversammlung 2013 eine Vertrauensschaden-versicherung für seine Mitglieder abgeschlossen. Der Versicherungsschutz für jedes Mitglied beginnt frühestens am 1. Mai 2013 bzw. mit dem Zeitpunkt der Aufnahme zum vdivbb. Die jährlichen Kosten werden gleichmäßig auf alle in den Versicherungsvertrag eingeschlossenen Mitglieder per Umlage in Höhe von zzt. 101,15 EUR/Mitglied aufgeteilt.
Abbuchungsverfahren für jedes Mitglied
Aufnahmegebühr, Beitragszahlungen und Umlagen zur Vertrauensschadenversicherung werden durch den vdivbb im Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen.
Fälligkeit
Aufnahmegebühr und Beitragszahlungen werden nach Aufnahme jeweils fu?r das laufende Jahr im Voraus erhoben. Die Fälligkeit der Jahresbeiträge ist jeweils der 31. Mai d. lfd. Jahres.
Die Umlage der Vertrauensschadenversicherung pro Mitglied erfolgt getrennt vom Jahresbeitrag jeweils zum Jahresbeginn mit gesonderter Rechnung.
Mitglieder, die mehr als zwei Wochen nach Fälligkeit des Jahresbetrages in Zahlungsverzug kommen, werden schriftlich angemahnt, wobei Kosten in Höhe von € 5,00 entstehen. Es wird unter Fristsetzung von 2 Wochen das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Sollte binnen 2 Monaten nach rechtskräftiger Entscheidung keine Zahlung erfolgen, kann der Vorstand das säumige Mitglied ausschließen.
Mitglieder ohne Verwaltungsbestand
Mitglieder ohne Verwaltungsbestand zahlen den Mindestsatz.
„Fachzeitschrift“
Im Beitrag ist der Bezug einer Fachzeitschrift des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland e.V. enthalten.
Gültigkeit
Die Beitragsordnung tritt mit Beschlussfassung der Mitgliederversammlung des vdivbb vom 31. Mai 2017 in Kraft und ersetzt alle vorherigen Fassungen.
Download >> Beitragsordnung (pdf)
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